Änderung Pauschalbesteuerung der Bienenprodukte
Obacht, liebe Imker und Imkerinnen: In 2022 wurde die pauschal ausweisbare Umsatzsteuer für Produkte aus landwirtschaftlicher Urproduktion von 10,7 auf 9,5% gesenkt. Wer also Honige oder Wachse (gilt nicht für weiter verarbeitete Produkte wie Kerzen, Met, usw.) an gewerbliche Kunden verkauft, kann nur noch 9,5% MwSt. auf der Verkaufsrechnung ausweisen, die dann - wie bisher - nicht an das Finanzamt abzuführen sind.
Das neue Jahr hat begonnen und wir haben darauf angestossen! Mit Glühwein, Kuchen, Würstchen, Muffins und natürlich auf Abstand/mit Liste wurde die neue Saison eingeleitet. Mit dabei war der alte und der neue 2. Vorsitzende sowie einige unserer neuen Mitglieder, die schon in Erwartung auf den Kursbeginn Fragen klären wollten.