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MV 2017 - Antrag zur Neufassung der Satzung (BV01-2017)

Gespeichert von VonOrlowM am Fr., 23.12.2016 - 19:25

Begründung:
Seit der letzten Überarbeitung der Satzung haben wir mehrere Hinweise über Fehler
in der Nummerierung, Grammatik usw. bekommen. Die Rückfrage beim
Vereinsregister ergab jedoch, dass selbst die Korrektur nicht sinnverändernder
Aspekte den Beschluss der Mitgliederversammlung in Form eine Satzungsneufassung
bedarf. Da wir 2017 Wahlen haben und dies im Anschluss den Besuch beim Notar
unumgänglich macht, bietet es sich an, diese Fehler nun zu korrigieren und dabei
kostensparend diese Änderungen beim Vereinsregister mit eintragen zu lassen.

 

Bei dieser Gelegenheit wurde
- die Nummerierung geändert und in der Form den von Gesetzestexten
angeglichen,
- „gegendert“ wo es sinnvoll ist,
- eine Regelung zum Aufwandersatz (siehe §7 (3)) eingeführt, damit für den
Verein getätigte Auslagen der Mitglieder auch die Möglichkeit zum Ersatz aus
der Vereinskasse haben,
- die bisher geübte aber in der Satzung nicht festgehaltene Praxis zu Wahl und
Amtsführung der Delegierten und Obleute (siehe neuen § 12) eingepflegt.