Die Bienenhaltung ist gemäß Bienenseuchen-Verordnung dem zuständigen Amtstierarzt anzuzeigen. Dies sind in Berlin die für die Bezirke zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter.
Die Meldung kann formlos per Fax, Brief oder Email erfolgen; sollte aber nachweisbar sein - am besten bittet man um Mitteilung der Registrierungsnummer, die jeder Bienenstand zugeteilt bekommt.
Diese Nummer kann z.B. so aussehen:
11 012 018 0001
wobei
11 >> Bundesland (Berlin)
012 018 >> Orts- und Bezirksnummer (Berlin Reinickendorf)
0001 >> lfd-Nr.
bedeuten.
Manche Bezirksämter haben jedoch auch auf Ihren Websites spezielle und umfassendere Formulare zur Bienenhaltung - die uns aktuell bekannten finden Sie am Fuss dieser Seite. Manche Amtstierärzte fordern auch regelmäßige Völkerstandsmeldung - hier sollten Sie die rechtliche Grundlage für diese Nachmeldung erfragen; insbesondere wenn diese mit behördlichen Gebühren belegt wird.
Bei der Meldung wird in der Regel auch die Information erwartet woher die Bienen stammen - bei Erwerb der Bienen sollten Sie ein Gesundheitszeugnis bekommen haben, das dann auch in Kopie einzureichen ist. Auch bei Transport der Bienen aus einem anderen Bezirk oder dem Umland ist ein solches Zeugnis verpflichtend; für jeden anderen Erwerb ist es zumindest dringend empfohlen selbst wenn es nicht verpflichtend sein sollte.
Bei Bienenschwärmen ist ein Gesundheitszeugnis naturgemäß nicht machbar; jedoch ist dem Erwerber dringend empfohlen, mit einer Futterkranzprobe zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr die Gesundheit des Schwarmes zu überprüfen.
Die Registrierung von Bienenständen ist lt. Berliner Gebührenverordnung kostenpflichtig; die Umsetzung wurde jedoch ausgesetzt.
Besuch vom Amtstierarzt erwartet?
In dem Buch "Bienen halten in der Stadt" (Ulmer-Verlag) präsentiert der Autor und Berufsimker Marc-Wilhelm Kohfink eine "Checkliste" zur Vorbereitung des Besuchs des Amtstierarztes, die hier gekürzt und ergänzt als Tipps gegeben werden:
- Überlegens Sie im Vorfeld auf mögliche Fragen Antworten und beantworten Sie Fragen so kurz wie nur möglich.
- Räumen Sie am Bienenstand vorher gründlich auf! Jeder Hinweis auf Ihre imkerliche Praxis sollte verschwinden, sofern möglich - insbesondere herumliegende (selbst ordentlich gestapelte) Rähmchen, Beuten oder anderes Gerät sollten in der Garage oder anderen, nicht imkerlich-bezogenen Räumlichkeiten verschwinden.
- Halten Sie Schleier, Handschuhe, Handwaschgelegenheit und Tisch sowie "eine Flasche Wasser und einen Trinkbecher" bereit. Auf mehr sollte man verzichten da dies als "Bestechungsversuch" gewertet werden könnte.
- Achten Sie auf eine betont freundliche Begrüssung mit Handschlag und Verabschiedung.
- Machen Sie beim Besuch nur nach Aufforderung Aussagen zur Sache und sprechen Sie ansonsten allenfalls über Belanglosigkeiten.
- Verzichten Sie auf Ausschmückungen, weitere Geschichten und Details aus Ihrer imkerlichen Praxis da die dabei fallenden Informationen im Zweifelsfall gegen Sie verwendet werden können.
- Haben Sie bei amtlich veranlassten Futterkranzbeprobungen immer einen Zeugen dabei, der ggf. fallende Weisungen auch belegen und protokollieren kann. Das kann ein Nachbar, Imkerkollege oder Freund sein.
- Wird die Anwesenheit Dritter von Seiten des Amtstierarztes untersagt, so sollte man die Teilnahme an der Untersuchung abbrechen und sich unter Bezeugung durch den Dritten zurück ziehen ohne aber den Amtstierarzt bei seiner Untersuchung zu behindern. Da der Amtstierarzt dann etwaige Weisungen nur noch schriftlich übermitteln kann, hat man diese automatisch protokolliert.
Entschädigungsanspruch bei behördlich angeordneter Abtötung von Bienenvölkern
Imker und Imkerinnen, die auf amtliche Anweisung hin ihre Völker infolge klinisch manifestierter und im Labor nachgewiesener Infektion mit dem Erreger der Amerikanischen Faulbrut abtöten müssen, haben einen Anspruch auf Schadensersatz durch die Tierseuchenkasse.
Dabei müssen sie jedoch binnen 30 Tagen nach Anordnung (sofern nicht durch gerichtliche Verfahren/Anträge wirksam gehemmt) einen Antrag auf Schadensersatz an die Tierseuchenkasse stellen.
Hierzu bitte nachweisbare Zustellung des Antrages per Fax/Email und Post wählen (mindestens per Einschreiben-Rückschein, alternativ Gerichtsvollzieher bei höheren Beträgen) und bitte sowohl den zuständigen Amtstierarzt als auch die Tierseuchenkasse (https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/tierseuchenkass…) formlos unter Angabe von Vorgangsnummern/Standorten anschreiben. Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt; üblicherweise auf Basis einer gutachterlichen Äußerung durch den Amtstierarzt.
Es ist daher zu empfehlen, vor der Durchführung der Abtötung und der Entsorgung des Materials ausführlich den Zustand des Materials und der Völker präzise zu dokumentieren (Wägung, neutraler Zeuge, Fotografie, schriftliches Protokoll).
| Bezirk & Anschrift | Kontakt & Homepage |
|---|---|
| Charlottenburg-Wilmersdorf Dillenburger Straße 57 14199 Berlin |
Tel.: (030) 9029-29106 Fax: (030) 9029-29105 Homepage |
| Friedrichshain-Kreuzberg Petersburger Straße 86-90 10247 Berlin |
Tel.: (030) 7475-5943 /-5979 Fax: (030) 7475-5964 Homepage |
| Lichtenberg Alfred-Kowalke-Straße 24 10315 Berlin |
Tel.: (030) 90296-7070 Fax: (030) 90296-7189 Homepage |
| Marzahn-Hellersdorf Premnitzer Straße 11 12681 Berlin |
Tel.: (030) 90293-6601 Fax: (030) 90293-6605 Homepage |
| Mitte Reinickendorfer Straße 60 13347 Berlin |
Tel.: (030) 9018-43232 Fax: (030) 9018-43246 Homepage |
| Neukölln Juliusstraße 67 12051 Berlin |
Tel.: (030) 6809-2717 Fax: (030) 6809-3732 Homepage |
| Pankow Fröbelstraße 17 10405 Berlin |
Tel.: (030) 90295-5130 Fax: (030) 90295-5823 Homepage |
| Reinickendorf Lübener Weg 26 13407 Berlin |
Tel.: (030) 90294-5114 Fax: (030) 90294-5628 Homepage |
| Spandau Carl-Schurz-Straße 2-6 13597 Berlin |
Tel.: (030) 90279-2657 Fax: (030) 90279-7602 Homepage |
| Steglitz-Zehlendorf Königin-Luise-Straße 92 14195 Berlin |
Tel.: (030) 90299-8530 Fax: (030) 90299-8555 Homepage |
| Tempelhof-Schöneberg Tempelhofer Damm 165 12099 Berlin |
Tel.: (030) 90277-7361 Fax: (030) 90277-7372 Homepage |
| Treptow-Köpenick Salvador-Allende-Straße 80B 12559 Berlin |
Tel.: (030) 90297-4768 Fax: (030) 90297-4810 Homepage |