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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter/Bienenstandmeldung/AFB

Die Bienenhaltung ist gemäß Bienenseuchen-Verordnung dem zuständigen Amtstierarzt anzuzeigen. Dies sind in Berlin die für die Bezirke zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter.

Die Meldung kann formlos per Fax, Brief oder Email erfolgen; sollte aber nachweisbar sein - am besten bittet man um Mitteilung der Registrierungsnummer, die jeder Bienenstand zugeteilt bekommt.